*Je nach Tarif und individueller Prüfung. Fragen Sie uns unverbindlich an.
Damit Ihr gutes Recht nicht auf der Strecke bleibt -Verkehrsrechtsschutz- rechtlich abgesichert unterwegs.
…wie über 10.000 Kunden bereits vor Ihnen!
Kontaktieren Sie uns gerne auch bequem per Whatsapp , dann klären wir Ihre Fragen interaktiv ganz schnell ab.
Handeln Sie jetzt und kontaktieren Sie uns für mehr:
Wer viel unterwegs ist, sollte nicht nur auf den Verkehr achten, sondern auch auf die rechtlichen Folgen, wenn etwas schiefläuft. Der Verkehrsrechtsschutz schützt bei rechtlichen Konflikten im Verkehr. Abgedeckt sind Streitigkeiten nach Unfällen, Verfahren wegen Bußgeld oder Fahrerlaubnis sowie vertragliche Auseinandersetzungen rund um Fahrzeuge.
Leistungen des Verkehrsrechtsschutzes
Wenn rechtliche Fragen auftauchen oder ein Konflikt entsteht, zählt schnelle fachliche Einordnung. Der Verkehrsrechtsschutz ergänzt den Versicherungsschutz deshalb um konkrete Serviceleistungen. Anwalts- und Gerichtskosten: Wir übernehmen, wenn’s ernst wird – auch durch alle Instanzen hinweg. Mediation Unterstützung bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten, etwa nach einem Unfall oder bei Streit mit Werkstätten und Leasinggebern. Ein neutraler Mediator begleitet die strukturierte Einigung zwischen den Beteiligten. 24/7 Anwaltstelefon -Juratel- Über das Juratel-Anwaltstelefon können Sie sich jederzeit beraten lassen – auch ohne Termin. Bei Auslandsfällen erfolgt die Beratung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit Kenntnissen im jeweiligen Landesrecht.
Versichert sind unter anderem:
Ansprüche nach Verkehrsunfällen Klärung von Haftungs- und Verschuldensfragen, Streit über Reparaturkosten, Gutachten oder Nutzungsausfall, Durchsetzung von Schadenersatz- u. Schmerzensgeldansprüchen Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren Verteidigung bei verkehrsbezogenen Straftatsvorwürfen, Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, Punkten oder empfindlichen Fahrverboten, Rechtsschutz bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis Vertrags- und Behördenkonflikte Streitigkeiten mit Werkstätten, Autohändlern oder Leasinggesellschaften, Auseinandersetzungen mit Verwaltungs- o. Steuerbehörden mit Verkehrsbezug, Konflikte aus Kauf-, Leasing- oder Garantieverträgen
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob sie als Fahrer, Halter, Beifahrer, Fahrgast oder Fußgänger unterwegs sind. Er gilt im eigenen oder gemieteten Fahrzeug ebenso wie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad.
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Leistungen des Verkehrsrechtsschutzes
Wenn rechtliche Fragen auftauchen oder ein Konflikt entsteht, zählt schnelle fachliche Einordnung. Der Verkehrsrechtsschutz ergänzt den Versicherungsschutz deshalb um konkrete Serviceleistungen. Anwalts- und Gerichtskosten: Wir übernehmen, wenn’s ernst wird – auch durch alle Instanzen hinweg. Mediation Unterstützung bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten, etwa nach einem Unfall oder bei Streit mit Werkstätten und Leasinggebern. Ein neutraler Mediator begleitet die strukturierte Einigung zwischen den Beteiligten. 24/7 Anwaltstelefon -Juratel- Über das Juratel-Anwaltstelefon können Sie sich jederzeit beraten lassen – auch ohne Termin. Bei Auslandsfällen erfolgt die Beratung durch deutschsprachige Ansprechpartner mit Kenntnissen im jeweiligen Landesrecht.
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Ansprüche nach Verkehrsunfällen Klärung von Haftungs- und Verschuldensfragen Streit über Reparaturkosten, Gutachten oder Nutzungsausfall Durchsetzung von Schadenersatz- u. Schmerzensgeldansprüchen Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren Verteidigung bei verkehrsbezogenen Straftatsvorwürfen Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, Punkte oder empfindlichen Fahrverboten Rechtsschutz bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis Vertrags- und Behördenkonflikte Streitigkeiten mit Werkstätten, Autohändlern oder Leasinggesellschaften Auseinandersetzungen mit Verwaltungs- o. Steuerbehörden mit Verkehrsbezug Konflikte aus Kauf-, Leasing- oder Garantieverträgen
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob sie als Fahrer, Halter, Beifahrer, Fahrgast oder Fußgänger unterwegs sind. Er gilt im eigenen oder gemieteten Fahrzeug ebenso wie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad.
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